Mediation

Als langjährige Mediatorin (ich biete Mediation bereits seit 1995 an) und Ausbilderin für Mediation habe ich sowohl umfassende theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrung in den verschiedensten Mediationsfeldern.

Als Familienmediatorin vermittle ich beispielsweise in Konflikten bei Trennung und Scheidung, bei Erbschaftskonflikten, bei Konflikten in Patchwork-Familien, Betreuungsfällen und dergleichen.

Im Bereich Wirtschaft und Organisationen geht es sowohl um innerbetriebliche Streitigkeiten, Teamkonflikte, Vertrags- oder Forderungsstreitigkeiten. Ich besitze die Anerkennung aller großen deutschen Mediationsverbände, das ist im Bereich Familie und Familienunternehmen die BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V.), im Bereich Wirtschaft und Arbeitswelt der BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.) und im Bereich Organisationen, Umwelt, Schule, Nachbarschaft der BM (Bundesverband Mediation e.V.).

Was ist Mediation?

Mediation bedeutet „Vermittlung“, bzw. Begleitung und Unterstützung im Konflikt. Mediation ist in den USA ein lange eingeführtes, bewährtes Verfahren zur konstruktiven Konfliktbearbeitung.

In Deutschland hat sich Mediation als Alternative zum Streitverfahren (Vertretung durch AnwältInnen / Gerichtsverfahren) insbesondere in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten etabliert, in anderen Bereichen beginnt sich Mediation im gesellschaftlichen Bewusstsein zu etablieren.

Mediation ist ein Verfahren, in dem beide bzw. alle Konfliktparteien ihre jeweiligen Sichtweisen darlegen können, durch Perspektivenwechsel und Verstehen miteinander ins Gespräch kommen und hierdurch passende Lösungen in einer gemeinsamen Vereinbarung erarbeiten.Ziel der Mediation ist eine verbindliche und wirksame Vereinbarung, die den Interessen und Anliegen der Konfliktbeteiligten soweit wie möglich gerecht werden soll. Ich begleite und unterstütze dieses Verfahren als allparteiliche Mediatorin.

Die Vereinbarung soll für alle Beteiligten zufriedenstellend Zukunft gestalten.

Gerade für Unternehmen ist es vorteilhaft, dieses Konfliktlösungsverfahren zu wählen und vertraulich, nicht öffentlich, schnell und oft kostengünstiger zu einer von allen Seiten akzeptierten Lösung zu gelangen und den Weg zu Gericht zu vermeiden.

Mediation eignet sich in nahezu jeder Streitkonstellation, durchaus auch dann, wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig und fortgeschritten ist. Ein solches kann dann ruhend gestellt werden und es kann versucht werden, eine Einigung außergerichtlich zu erreichen, obgleich die Beteiligten des Streitverfahrens sich dies oft zu Beginn eines Mediationsverfahrens nicht vorstellen können.

Das Mediationsverfahren hat sich nicht nur in den Bereichen der Familienmediation und des Erbrechts bewährt. Insbesondere im Bereich gesellschaftsrechtlicher Konflikte, im Wirtschafts- und im Arbeitsrecht, bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten, ebenso wie bei Konflikten im sozialen, politischen und kommunalen Bereich führt eine Mediation als Vermittlungsverfahren zu tragfähigen, alle Parteien zufriedenstellenden Ergebnissen.

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

In einem strukturierten Verfahren wird zunächst der streitige Sachverhalt, d.h. die in der Mediation zu bearbeitenden Themen abgeklärt. In der Wirtschaftsmediation geschieht dies häufig im Beisein der vertretenden Rechtsanwälte, unter Umständen eines sachverständigen Spezialisten (z. B. WirtschaftsprüferInnen, SteuerberaterInnen). Die Mediation wird durch einen oder zwei MediatorInnen (Co-Mediation) geführt.
Die MediatorInnen sind allparteilich und helfen den KonfliktpartnerInnen, in neutraler Umgebung (wieder) miteinander ins Gespräch zu kommen, und die unterschiedlichen Sichtweisen zu verstehen. Die Parteien bestimmen selbst die Regelungspunkte, über die sie eine Vereinbarung treffen möchten, und suchen während der Konfliktbearbeitung mit Hilfe der MediatorInnen durch das Erarbeiten eigener Interessen und Anliegen einen fairen und für beide tragbaren Konsens.
Sie verhandeln dabei selbst und entscheiden eigenverantwortlich. Im Rahmen der Konfliktlösung erhalten die Konfliktparteien zudem umfassende rechtliche Information zur Streitlage.
Soweit notwendig kann ein Spezialist/eine Spezialistin für das in Streit stehende Thema hinzugezogen werden.

In aller Regel sind mehrere Mediationstermine erforderlich.
Die von den Parteien gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse werden in einer rechtsverbindlichen Vereinbarung niedergelegt.
Bei beidseitigem Einverständnis können Sitzungen auch jeweils wechselweise nur mit einer Konfliktpartei, in Abwesenheit der anderen Partei durchgeführt werden (Einzelgespräche bzw. sog.“shuttle-mediation“).

Wie wird Mediation abgerechnet?

Die Sitzungs-, Vor- und Nachbereitungszeiten werden nach einer Zeithonorarvereinbarung, der endgültige Vertragsentwurf nach einem festzusetzenden Gegenstandswert mit einer 1.5 Einigungsgebühr entsprechend des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet, sofern die Mediatorin/der Mediator diesen Entwurf fertigt.
Diese Kosten tragen die KonfliktpartnerInnen zusammen, in der Regel hälftig, oder in einer zu vereinbarenden Quote.
Für die notarielle Beurkundung des Vertrags fallen gesondert Notargebühren an, ebenfalls natürlich im Bereich der Familienmediation, für ein sich anschließendes Scheidungsverfahren, das von einem/einer anderen KollegenIn geführt werden muss.

Infobroschüren Mediation

Gerne können Sie meine Infobroschüre Mediation, die Broschüre des Instituts für Mediation*Konfliktmanagement*Ausbildung (IMKA) zur Ausbildung/Weiterbildung zur MediatorIn, sowie die Broschüre der großen deutschen Mediationsverbände „Einfach – besser – streiten“ kostenlos bei uns anfordern. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und darauf, Sie unterstützen und begleiten zu dürfen.

Brigitte Hörster

Seite drucken